Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ferienresidenz Neue Seelust

Ferienresidenz Iben GbR

Seebeckstraße 13

27624 Geestland – Bad Bederkesa

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen der Ferienresidenz Neue Seelust zwischen der Ferienresidenz Iben GbR (nachfolgend „Vermieter“) und dem Gast (nachfolgend „Mieter“).

(2) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Mietvertrages an.

(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Ferienwohnungen auf der Internetseite, in Prospekten oder auf Buchungsplattformen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.

(3) Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern dem keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

(4) Der Vertrag umfasst ausschließlich die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben bei der Buchung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen der Kontaktdaten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

(2) Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig.

(4) Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise ohne gesonderte Aufforderung zu zahlen.

(5) Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.

(6) Zahlungen können per Überweisung oder nach vorheriger Vereinbarung in bar erfolgen.

(7) Eine Kaution wird derzeit nicht erhoben.

§ 4 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Mieter mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Anreise

(1) Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag grundsätzlich ab 14:00 Uhr zur Verfügung.

(2) Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, besteht kein Anspruch auf einen früheren Bezug der Ferienwohnung.

(3) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen, sofern dies vereinbart wurde.

(4) Kann der Mieter die Anreise nicht wie geplant antreten oder verspätet sich erheblich, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

(5) Erfolgt keine Information über eine erhebliche Verspätung und erscheint der Mieter bis 22:00 Uhr des Anreisetages nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben, sofern berechtigte Interessen des Mieters nicht entgegenstehen.

§ 6 Schlüsselübergabe

(1) Die Schlüssel oder Transponder werden dem Mieter bei Anreise ausgehändigt.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die erhaltenen Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(3) Der Verlust eines Schlüssels oder Transponders ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Mieter haftet für die Kosten einer notwendigen Ersatzbeschaffung oder – sofern aus Sicherheitsgründen erforderlich – für die Kosten eines erforderlichen Austauschs der Schließanlage. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Abreise

(1) Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr vollständig zu räumen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Vor der Abreise sind insbesondere

  • sämtliche persönlichen Gegenstände mitzunehmen,
  • benutztes Geschirr zu reinigen,
  • der Hausmüll ordnungsgemäß zu entsorgen,
  • Fenster und Türen zu schließen,
  • Licht und elektrische Geräte auszuschalten,
  • die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen.

Die gebuchte Endreinigung ersetzt nicht die Verpflichtung des Mieters zu einer ordnungsgemäßen Übergabe.

(3) Sämtliche Schlüssel und Transponder sind bei der Abreise zurückzugeben.

(4) Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung nach Rückgabe auf erkennbare Schäden oder fehlendes Inventar zu überprüfen.

(5) Festgestellte Schäden oder Fehlbestände werden dem Mieter unverzüglich mitgeteilt. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Belegung der Ferienwohnung

(1) Die Ferienwohnung darf ausschließlich von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl an Personen genutzt werden.

(2) Zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

(3) Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen oder eine angemessene Nachberechnung vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Der Mieter haftet für das Verhalten aller Mitreisenden sowie der von ihm eingeladenen Besucher während des Aufenthalts.

§ 9 Besucher

(1) Tagesbesucher sind grundsätzlich zulässig, soweit dadurch die zulässige Höchstbelegung der Ferienwohnung nicht überschritten wird und die übrigen Gäste der Ferienanlage nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(2) Übernachtungen von nicht angemeldeten Personen sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

(3) Der Vermieter ist berechtigt, bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls den Aufenthalt unberechtigter Personen zu untersagen.

§ 10 Haustiere

(1) Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

(2) Dies gilt ebenfalls für Haustiere von Besuchern.

(3) Ausgenommen hiervon sind gesetzlich anerkannte Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde oder andere anerkannte Assistenzhunde im Sinne des Assistenzhundegesetzes), sofern deren Mitnahme vor Anreise angezeigt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Werden Haustiere ohne Zustimmung mitgebracht, ist der Vermieter berechtigt, deren unverzügliche Entfernung zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Rauchverbot

(1) Sämtliche Ferienwohnungen sowie alle gemeinschaftlich genutzten Innenbereiche der Gebäude sind Nichtraucherbereiche.

(2) Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Außenbereichen gestattet.

(3) Wird innerhalb der Ferienwohnung oder des Gebäudes geraucht und entstehen hierdurch zusätzliche Reinigungskosten oder Schäden (z. B. Geruchsbelästigungen, Brandlöcher oder Nikotinablagerungen), haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Hausordnung

(1) Die im Gebäude ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und auch seine Mitreisenden sowie Besucher entsprechend anzuhalten.

(3) Die Nachtruhe ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten.

(4) Während dieser Zeit sind insbesondere Musik, Fernseher und Gespräche auf Zimmerlautstärke zu beschränken.

(5) Partys, Veranstaltungen oder sonstige Zusammenkünfte, die andere Gäste oder Nachbarn erheblich beeinträchtigen können, sind nicht gestattet.

§ 13 WLAN-Nutzung

(1) Der Vermieter stellt dem Mieter während des Aufenthalts einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung.

(2) Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung besteht nicht.

(3) Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist untersagt:

  • Urheberrechtsverletzungen,
  • das Verbreiten rechtswidriger Inhalte,
  • strafbare Handlungen,
  • Angriffe auf fremde Computersysteme,
  • die Nutzung für sonstige rechtswidrige Zwecke.

(4) Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Mieter beruhen und der Mieter diese zu vertreten hat.

§ 14 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,

  • die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln,
  • das Inventar sorgfältig zu benutzen,
  • sämtliche Einrichtungen sachgerecht zu verwenden,
  • auf Energie- und Wasserverbrauch angemessen Rücksicht zu nehmen,
  • Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen,
  • offenes Feuer nur an den hierfür vorgesehenen Stellen zu verwenden,
  • Rauchmelder nicht zu entfernen, abzudecken oder zu manipulieren,
  • offensichtliche Schäden unverzüglich mitzuteilen,
  • bei Verlassen der Wohnung alle Außentüren ordnungsgemäß zu verschließen.

§ 15 Mängelanzeige

(1) Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Ferienwohnung unverzüglich nach deren Feststellung dem Vermieter mitzuteilen.

(2) Nur so kann dem Vermieter Gelegenheit gegeben werden, den Mangel innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen.

(3) Unterlässt der Mieter die Anzeige schuldhaft und hätte der Mangel beseitigt werden können, können Ansprüche hieraus nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.

§ 16 Schäden während des Aufenthalts

(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche von ihm oder seinen Mitreisenden schuldhaft verursachten Schäden.

(2) Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

(3) Dies gilt insbesondere für:

  • Glasbruch,
  • Wasserschäden,
  • Brandschäden,
  • Beschädigungen am Inventar,
  • technische Defekte,
  • Schlüsselverlust.

(4) Normale Gebrauchsspuren begründen selbstverständlich keine Haftung.

§ 17 Inventar

(1) Sämtliches Inventar verbleibt im Eigentum des Vermieters.

(2) Das Inventar darf nicht aus der Ferienwohnung entfernt werden.

(3) Stellt der Mieter bei Anreise Beschädigungen oder fehlendes Inventar fest, hat er dies unverzüglich mitzuteilen.

(4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ihn an einem später festgestellten Schaden kein Verschulden trifft.

§ 18 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter uneingeschränkt.

(3) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Für Störungen oder Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegen (z. B. Strom-, Wasser-, Internet- oder Gasversorgungsstörungen), haftet der Vermieter nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Für Bauarbeiten oder sonstige Beeinträchtigungen außerhalb des Grundstücks haftet der Vermieter nur, sofern ihn ein Verschulden trifft oder ihm entsprechende Beeinträchtigungen bei Vertragsschluss bekannt waren und er diese schuldhaft verschwiegen hat.

§ 19 Eingebrachte Sachen

(1) Für eingebrachte Gegenstände des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.

(2) Der Mieter wird darauf hingewiesen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung zurückzulassen.

§ 20 Höhere Gewalt

(1) Kann die Ferienwohnung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegen (z. B. Naturkatastrophen, Brand, behördliche Nutzungsverbote oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt), nicht bereitgestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

(2) Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 21 Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn insbesondere

  • erhebliche Vertragsverstöße vorliegen,
  • die zulässige Personenzahl trotz Aufforderung überschritten wird,
  • erhebliche Ruhestörungen verursacht werden,
  • die Ferienwohnung vorsätzlich beschädigt wird,
  • Straftaten in der Unterkunft begangen werden,
  • trotz Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder der Hausordnung verstoßen wird.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 22 Rücktritt des Mieters (Stornierung)

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

(2) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

(3) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder der Vermieter den Rücktritt zu vertreten hat, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen.

(4) Die Entschädigung beträgt, soweit kein Ersatzmieter gestellt wird oder eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: pauschal 50,00 € Bearbeitungsgebühr,
  • ab dem 59. Tag vor Mietbeginn: 90 % des vereinbarten Mietpreises.

(5) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Vermieter ist verpflichtet, ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung auf die Entschädigung anzurechnen.

§ 23 Ersatzmieter

(1) Der Mieter kann dem Vermieter einen geeigneten Ersatzmieter benennen.

(2) Der Vermieter darf den Ersatzmieter nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen.

(3) Wird der Ersatzmieter akzeptiert, wird eine neue Buchungsbestätigung erstellt.

(4) Dem ursprünglichen Mieter können lediglich die tatsächlich entstandenen angemessenen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden.

§ 24 Vorzeitige Abreise

(1) Eine vorzeitige Abreise des Mieters beendet den Mietvertrag nicht.

(2) Der vereinbarte Mietpreis bleibt grundsätzlich geschuldet.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter infolge der vorzeitigen Abreise ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 25 Fundsachen

(1) In der Ferienwohnung zurückgelassene Gegenstände werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.

(2) Sofern der Eigentümer bekannt ist, wird dieser nach Möglichkeit informiert.

(3) Der Rückversand erfolgt auf Wunsch des Eigentümers und auf dessen Kosten.

(4) Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder bei offensichtlich wertlosen Gegenständen ist der Vermieter berechtigt, diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

§ 26 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.

§ 27 Online-Buchungen

(1) Bei einer Buchung über die Internetseite gibt der Gast durch Anklicken des entsprechend gekennzeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

(2) Vor Absenden der Buchung können sämtliche Eingaben jederzeit überprüft und geändert werden.

(3) Der Eingang der Buchung wird elektronisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(4) Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(6) Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert. Der Mieter erhält die Vertragsunterlagen zusammen mit der Buchungsbestätigung in Textform.

§ 28 Verbraucherstreitbeilegung

Die Ferienresidenz Iben GbR ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 29 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.

§ 30 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle Buchungen ab diesem Zeitpunkt.

Stand: August 2026